Im Fuldatal - Blick Richtung Neumorschen

Informationen

Die folgenden Informationen bitten wir vollständig zu lesen und bei der Anmeldung zu bestätigen.

Startunterlagen

Die Startunterlagen für Strecken ab 20 km könnt ihr am 12. Oktober 2024 ab 7:00 Uhr im Kloster Haydau abholen. Unser Event-Team steht euch dort durchgehend zur Verfügung. Ein herzliches Willkommen und ein kurzes Briefing finden 15 Minuten vor dem Start statt. Seid pünktlich dabei, um bestens vorbereitet in euer Abenteuer zu starten!

Wo wird gelaufen?

Die meisten Abschnitte der Strecke führen über Wald- und Wirtschaftswege, mitunter auch über herausfordernde Trails. Beachtet jedoch, dass die Strecken NICHT gesperrt sind. An besonders anspruchsvollen Übergängen und Passagen werdet ihr mit speziellen Hinweisen unterstützt. Bitte beachtet während der Wanderung die Straßenverkehrsordnung und bleibt stets aufmerksam. Euer Sicherheit steht an erster Stelle!

Limits

Die anmeldepflichtigen Strecken unterliegen zeitlichen Begrenzungen. Wir möchten damit einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung sicherstellen und haben in diesem Zeiträumen Shutteldienste und Helfer vor Ort.

Alle weiteren Wanderungen ohne Zeitlimit

Falls Du an einem Ort die nächste Etappe zu spät beginnen willst, werden Helfer dich an dem Weitergehen hindern und dich aus dem Rennen nehmen. Dies dient deiner eigenen Sicherheit, da du nicht mehr im Zeitlimit ankommen wirst.

Teilnahme

Für die Strecken „Die Mörscher Sieben“ und „Gertrud von Leimbach“ ist eine Anmeldung mit Anmeldegebühr notwendig. Die Gebühr für „Die Mörscher Sieben“ (44km-Strecke) beträgt € 50,- Euro, die Gebühr für „Gertrud von Leimbach“ (22km-Strecke) geträgt € 40,-.

Die Anmeldung ist bis Sonntag, 01. September 2024 möglich. Die Teilnahme an der Veranstaltung „Die Mörscher Sieben“ erfolgt auf eigenes Risiko.

Stornierungen

Solltest du nach einer erfolgreichen Anmeldung doch nicht mehr an dem Wanderevent „Die Mörscher Sieben“ teilnehmen wollen, dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deine Teilnahme stornieren:

  • Bis zum 30.06.2024: 100% Rückerstattung
  • Bis zum 15.08.2024: 80% Rückerstattung
  • Ab dem 01.09.2024: 0% Rückerstattung

Ausschluss Haftungsübernahme

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art, sofern sie nicht auf schuldhaftes Fehlverhalten der Veranstalter und ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind.

Dies betrifft sowohl Personenschäden als auch Sachschäden, insbesondere Unfallfolgen und verlorene Gegenstände (wie Rucksäcke, Kleidungsstücke, Zubehör usw.). Wir empfehlen allen Teilnehmern den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung, um sich bestmöglich abzusichern. Eure Sicherheit und euer Wohlbefinden liegen uns am Herzen!

Straßenverkehrsordnung

Auf allen Strecken haben die Wanderer keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Wegabschnitte. An schwierigen Übergängen und Passagen werdet ihr mit speziellen Hinweisen unterstützt. Straßensperrungen sind selten. Bitte beachtet, dass ihr euch den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen müsst.

Für Zuwiderhandlungen sowie Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren, tragen die Teilnehmer selbst die Verantwortung. Eure Sicherheit und Einhaltung der Regeln stehen an erster Stelle!